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Bündnis für Menschenwürde und Arbeit

Nachrichten aus Gesellschaft und Arbeitswelt

04. Dezember 2024

Die aktuellen Beiträge der Seite https://www.tagesschau.de/infoservices/alle-meldungen-100.html
  • Marktbericht: Anleger wollen mehr
    Der DAX setzt seine Rekordserie fort und legt zum Handelsstart weiter zu. Aktuell notiert er bereits über 20.100 Punkten. Wie lange wird es den DAX noch von Hoch zu Hoch treiben? Es gibt Gründe, vorsichtig zu sein.
  • Foodwatch fordert Verkaufsstopp für Lachs aus Norwegen
    Laut einem Bericht von Foodwatch verursacht die Lachszucht in Norwegen große Umweltschäden und Tierleid. Millionen Tiere verendeten demnach bereits vor der Schlachtung. Foodwatch fordert nun einen Verkaufsstop norwegischer Lachse in Deutschland.
  • Cyberattacken und Sabotage: NATO plant neue Strategie gegen hybride Angriffe
    Durchtrennte Unterwasserkabel, Cyberangriffe, Wahlbeeinflussung: NATO-Länder sind immer häufiger Ziel von hybriden Angriffen. Die Außenminister des Bündnisses beraten heute über Abwehrstrategien - und mögliche Gegenschläge.

Live ins

Zum Urteil des Bundesarbeitsgericht

hammer 1278402 640Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Live-ins, die osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte, die bei uns ältere und kranke Mitbürger*innen pflegen und betreuen, nach dem Mindestlohngesetz für ihre Arbeit entlohnt werden und auch die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten. Das Selbsthilfenetzwerk Respekt, getragen von der Betriebsseelsorge im Bistum Aachen, der AMOS eG in Heinsberg und von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), Diözesanverband Aachen, begrüßt dieses Urteil. Die allermeisten dieser Live-ins sind der Erfahrung nach in Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit, ohne einen (schriftlichen) Arbeitsvertrag und sollen 24 Stunden am Tag arbeiten bzw. zur Verfügung stehen. Das sind ausbeuterische Arbeitsverhältnisse von mehreren hunderttausend osteuropäischen Live-ins, wo nun der Gesetzgeber gefragt ist eine Lösung zu suchen und zu finden. Nach dem Urteil könnten die allermeisten Live-ins den Klageweg beschreiten und hätten zurecht Aussicht auf Erfolg.

Bei Anwendung des Mindestlohngesetztes und der Entlohnung der Bereitschaftszeiten und damit der Anwendung unseres Betriebsverfassungsgesetzes müssten mindestens drei Live-ins für die zu betreuenden und zu pflegenden Personen pro Haushalt angestellt werden. Da dies nicht zu bezahlen ist und viele Menschen in Not sind, die häusliche Pflege über eine Live-ins abzusichern, fordern Respekt mit ihren Kooperationspartnern und das Bündnis für Menschenwürde und Arbeit, dass diese Arbeitsleistungen der Live-ins integraler Bestandteil des Pflegesystems in Deutschland werden sollten. Warum sollen in einem Staat, in dem die Wohlfahrtspflege gut ausgestattet ist, nicht auch die Live-ins in diesen integrieren und diese Arbeitnehmer*innen bei den Wohlfahrtsverbänden anstellen und in die Familien vermitteln. Dies dann selbstverständlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.

Johannes Eschweiler, Betriebsseelsorger und Vorsitzender Stiftung Volksverein

Pressekonferenz zum Bundesarbeitsgerichtsurteil

 

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BMA-Gruppenfoto Klausurtagung September 2021

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Denken Sie immer: daß wir nur eigentlich für uns selbst arbeiten. Kann das jemand in der Folge gefallen oder dienen, so ist es auch gut. Der Zweck des Lebens ist das Leben selbst.

 

Johann Wolfgang von Goethe
(1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann
Quelle: Goethe, Briefe. An Johann Heinrich Meyer, am 8. Febr. 1796

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