Zum Urteil des Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Live-ins, die osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräfte, die bei uns ältere und kranke Mitbürger*innen pflegen und betreuen, nach dem Mindestlohngesetz für ihre Arbeit entlohnt werden und auch die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten gelten. Das Selbsthilfenetzwerk Respekt, getragen von der Betriebsseelsorge im Bistum Aachen, der AMOS eG in Heinsberg und von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB), Diözesanverband Aachen, begrüßt dieses Urteil. Die allermeisten dieser Live-ins sind der Erfahrung nach in Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit, ohne einen (schriftlichen) Arbeitsvertrag und sollen 24 Stunden am Tag arbeiten bzw. zur Verfügung stehen. Das sind ausbeuterische Arbeitsverhältnisse von mehreren hunderttausend osteuropäischen Live-ins, wo nun der Gesetzgeber gefragt ist eine Lösung zu suchen und zu finden. Nach dem Urteil könnten die allermeisten Live-ins den Klageweg beschreiten und hätten zurecht Aussicht auf Erfolg.
Bei Anwendung des Mindestlohngesetztes und der Entlohnung der Bereitschaftszeiten und damit der Anwendung unseres Betriebsverfassungsgesetzes müssten mindestens drei Live-ins für die zu betreuenden und zu pflegenden Personen pro Haushalt angestellt werden. Da dies nicht zu bezahlen ist und viele Menschen in Not sind, die häusliche Pflege über eine Live-ins abzusichern, fordern Respekt mit ihren Kooperationspartnern und das Bündnis für Menschenwürde und Arbeit, dass diese Arbeitsleistungen der Live-ins integraler Bestandteil des Pflegesystems in Deutschland werden sollten. Warum sollen in einem Staat, in dem die Wohlfahrtspflege gut ausgestattet ist, nicht auch die Live-ins in diesen integrieren und diese Arbeitnehmer*innen bei den Wohlfahrtsverbänden anstellen und in die Familien vermitteln. Dies dann selbstverständlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.
Johannes Eschweiler, Betriebsseelsorger und Vorsitzender Stiftung Volksverein