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Bündnis für Menschenwürde und Arbeit

Nachrichten aus Gesellschaft und Arbeitswelt

18. Oktober 2024

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Unfassbar unsolidarisch

Erklärung der Stiftung Volksverein Mönchengladbach zur Weigerung der Caritas einem einheitlichen Tarifvertrag zuzustimmen.

Logo Stiftung VolksvereinMit der Zustimmungsverweigerung der Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes zur Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages der Altenpflege haben diese vor allem den Beschäftigten in den privatwirtschaftlich und damit gewinnorientierten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten der Altenhilfe einen Bärendienst erwiesen.

Der Arbeitgeberpräsident des bpa (Bundesverband der privaten Anbieter sozialer Dienste), Ex-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle jubiliert und dankt dem Caritasverband mit „Respekt vor dieser Entscheidung für die Tarifautonomie“. Da bleibt dem informierten Beobachter die Spucke weg. Von welcher Tarifautonomie ist hier die Rede. Außer dem TVÖD gibt es für diese Branche keinen weiteren Tarifvertrag, der einen solchen Namen verdient. Die privaten Arbeitgeber zahlen bundesweit nur den Mindestlohn und rühmen sich damit, dass sie die günstigsten Einrichtungen und Dienste in der Altenhilfe betreiben. Im Klartext heißt das, dass heute: 11,80€ pro Stunde als Hilfskraft und 15,00€ für eine Fachkraft gezahlt werden, nur der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage im Jahr) und keine betriebliche Altersversorgung gewährt wird.

Aus diesem Jammertal von Unterbezahlung, nicht ausreichenden Erholungsmöglichkeiten bei hoher Arbeitsverdichtung/Personal-mangel und absehbarer Altersarmut wollten wohl die Arbeitgeber in der AK der Caritas niemanden herausholen.

Im verabschiedeten Tarifvertrag, dessen Allgemeinverbindlichkeit zur Debatte steht ist vorgesehen, dass der Stundenlohn ab 01.08.21 auf 12,40€ und ab 01.06.23 auf 14,50€ (für Hilfskräfte) und von 16,10€ auf 18,75€ (für Fachkräfte) angehoben wird, es 28 Tage Mindesturlaub und 500€ Urlaubsgeld gibt. Im Stundenlohnvergleich sind das Steigerungen von 20 – 25 %, die von den schätzungsweise mehr als 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicher gerne angenommen würden.

„Wenn die Politik andere Anbieter zu höheren Löhnen und zu mehr Tarifbindung bringen will, dann gibt es andere Wege“, meint der Sprecher der AK-Dienstgeber Norbert Altmann. Welche er sieht und was er darunter genau versteht, lässt er offen.

An dieser Stelle lohnt sich die Bewertung der Entscheidung der Diakonie, welche, wie die AK Caritas um eine Entscheidung zur Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gefragt war. Es kann schon als zynische Haltung bezeichnet werden, wenn die Diakonie erst gar nicht entscheidet, weil ja schon die Caritas nicht mitmacht. Es ist entlarvend, wie gering die soziale Verantwortung in unserer Gesellschaft mittlerweile ausgeprägt ist. Es gibt nicht einmal ein Votum!

Das Argument aus der Dienstgebersicht, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung würde die Situation vieler Beschäftigter in der Pflege nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern ist überhaupt nicht nachvollziehbar, denn gerade im privatwirtschaftlich und gewinnorientierten Sektor der Altenhilfe, mit ca. 160.000 müssen viele Menschen in unterbezahlten Jobs ihre systemrelevanten Tätigkeiten vollziehen.

Im letzten Jahr wurden die Pflegekräfte noch tagelang zu Recht beklatscht. Nun ist der Lack wieder ab und der „Rost“ kommt zum Vorschein. Das bedeutet, es stehen wieder alte Argumente wie z.B.

  • Erst muss die Pflegereform eine Einnahmegarantie bringen, ehe man sich dann evtl. den Arbeits- und Vergütungsbedingungen der Mitarbeitenden zuwendet,

oder

  • Nur wenn gesichert ist, dass die höheren Lohnkosten in Caritaseinrichtungen auch refinanziert werden und der neue Tarifvertrag nicht die Obergrenze für eine Refinanzierung der Kosten bildet, dann können wir weiter überlegen,

im Vordergrund.

Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der gesamten Caritasbewegung und damit auch der Kirche stehen auf dem Spiel. In der „Sozialethischen Stellungnahme“ von 17 christlichen Sozialethikern zu der AK-Dienstgeberentscheidung wird sehr fundiert und zu Recht auf die Gemeinwohlorientierung der Caritas und die dieser Orientierung zugrundeliegenden Maßstäbe der kirchlichen Sozialverkündigung hingewiesen.

Diese Orientierung ist der Kern diakonischen Handelns und bedeutet die gesellschaftliche Wirklichkeit zu gestalten. Da passt es überhaupt nicht in dieses Bild, das sich die Caritas an dieser für viele Beschäftigten wichtigen Stelle aus der Verantwortung begibt und eigenwirtschaftliche Interessen in den Mittelpunkt stellt. Ist jemand aus der AK-Dienstgeber mal auf die Idee gekommen, die vielen ehrenamtlichen Helfer und verantwortlichen Gremienmitglieder in Pfarreien, Regionen und Diözesen zu fragen, wie sie die jetzige Tariffrage sehen. Die Menschen sind nicht so dumm, dass sie die Thematik nicht verstehen können. Es gibt jedenfalls bei vielen Menscheninnerhalb und außerhalb der Kirche ein fundiertes Verständnis von Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit.

In der Industrialisierung des vorletzten und letzten Jahrhunderts hat die Kirche die Arbeiterschaft verloren (Synodenbeschluß Kirche und Arbeiterschaft). Jetzt gibt man einen wichtigen „Schlüssel“ für das Thema Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit aus der Hand, wenn man 31 Personen in der AK-Dienstgeber die Macht und die Möglichkeit über die zukünftige Tarifpolitik zur Entscheidung überträgt. Die Entscheidung ist zu wichtig, als das man diese einer solch kleinen Gruppe, ohne „Basisanbindung“ überlassen kann.

Das Präsidium des Deutschen Caritasverbandes und die Bischofskonferenz wollten etwas anderes als das was jetzt beschlossen wurde. Warum nimmt niemand das Ruder in die Hand? Die Beschlüsse der AK müssen von allen Ortsbischöfen jeweils in Kraft gesetzt werden. Wer holt die AK-Dienstgeber wieder an den Verhandlungstisch?

Wir fordern von der Arbeitsrechtlichen Kommission eine umgehende Revision der Entscheidung zur Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages Pflege.

Mönchengladbach, 10.03.2021 Johannes Eschweiler

Hans-Werner Quasten

Wilfried Reiners

Vorsitzender

Stiftung Volksverein Mönchengladbach

Vorsitzender

Förderverein Stiftung Volksverein Mönchengladbach e.V.

Stellv. Vorsitzender

Förderverein Stiftung Volksverein Mönchengladbach e.V.

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Johann Wolfgang von Goethe
(1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann
Quelle: Goethe, Briefe. An Johann Heinrich Meyer, am 8. Febr. 1796

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