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Bündnis für Menschenwürde und Arbeit

Nachrichten aus Gesellschaft und Arbeitswelt

Erfahrungsbericht aus dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach

Die 60-Jährige ist den Tränen nahe. Sie hat soeben einen Brief der Stadtverwaltung gelesen.
Inhalt: Ihre Wohnung an der Gracht in Rheydt sei für sie und die schwerbehinderte Tochter (30) nicht “mehr angemessen”. Will heißen: Sie ist zu groß und zu teuer. Die Beiden sollen sich eine neue, preiswertere Wohnung suchen. Für Karl Sasserath, den Leiter des Arbeitslosenzentrums (ALZ) in Stadtmitte, ist das kein “trauriger Einzelfall”. “Arme Menschen stecken immer häufiger in dieser Zwickmühle”, sagt er.

M. und ihre Tochter wohnen seit etwa drei Jahren in Rheydt-Mitte. 66,17 Quadratmeter ist die Wohnung groß. Ein kleines, überschaubares Refugium, in dem sich Mutter und Tochter “zu Hause” fühlen, wie sie sagen. Damals billigte die “Grundsicherungsbehörde” (Stadtverwaltung) den Vertrag zwischen M. und Vermieter S. Weil M. und die Tochter auf “Sozialhilfe” (SGB II bzw. SGB XII) angewiesen sind, zahlt die Kommune bzw. das Jobcenter die so genannte Referenzmiete in Höhe von 322,16 Euro/Monat. Doch nicht mehr lange, denn der Vermieter erhöhte sie ab August 2016 um monatlich knapp 63 Euro.

Karl Sasserath, der sich des “Falles” annahm, spricht von einem besonderen Härtefall. M. ist die gesetzliche Vertreterin ihrer stark eingeschränkten Tochter. Ohne die tägliche, sorgsame Begleitung der Mutter wäre die 30-Jährige auf fremde Hilfe angewiesen. Die Unterbringung in einer – teuren – Pflegeeinrichtung etwa.
Doch soweit soll es nicht kommen. Sasserath will verhindern, dass die zwei auseinander gerissen werden. Der Sozialarbeiter ist der Ansicht, dass die Behörde hier “vom gebotenen Ermessen” Gebrauch machen solle. Danach könnten Mutter wie erwachsene Tochter als “zwei unabhängige Bedarfsgemeinschaften” angesehen werden. Er verweist dazu auf ein jüngst gefälltes Urteil des Bundessozialgerichts hin. Darin wurde festgestellt, dass volljährigen Schwerbehinderten, die mit ihren Eltern die Wohnung teilen, der Regelsatz eines Haushaltungsvorstandes zusteht.
Im Klartext und mit der Folge: Trotz Mieterhöhung blieben die 66 Quadratmeter “angemessen”, die Sozialbehörde müsste weiter zahlen – und die Tochter bliebe bei ihrer hilfreichen Mutter. Denn, rechnet Sasserath vor, würde die Tochter (was sie allerdings aufgrund ihres Krankheitsbildes gar nicht kann), alleine und dann folgerichtig in einem Pflegeheim leben müssen, würde alles viel, viel teurer.
Derzeit stuft der Stadtbereich Soziales und Wohnen den Wohnbedarf der Mutter als Haushaltsvorstand, den der schwerbehinderten Tochter als Familienangehörige ein. Das ist bei den Transferleistungen billiger, nicht so, wenn beide als gesonderte Bedarfsgemeinschaften deklariert würden. SGB II bzw. SGN XII bedeuten, dass die beiden Frauen monatlich rund 404 Euro erhalten, plus der Leistungen der Unterkunft. Sollte die Behörde stur bleiben, müssten M. und Tochter bis Jahresende die dann “zu hohe Miete” senken. Das bedeutet: Sie zahlen die erwähnten 63 Euro selbst, also von ihrer keineswegs zu hohen Grundsicherung bzw. von Hartz IV, oder sie ziehen bis dahin aus. Sasserath hat den ratsuchenden Rheydtern geraten, notfalls vor das Sozialgericht zu gehen. Denn die Vorgehensweise der Behörde sei rechtlich strittig.
Auch deshalb, weil es nach Ansicht der ALZ-Leiters viel zu wenig preiswerten Wohnraum in Mönchengladbach gebe. Dem widerspricht der von städtebaulichen Höhenflügen getriebene relativ neue Stadt-Planungsdezernent Gregor Bonin. Er bezieht sich auf das – allerdings nicht gerade aktuelle – “Handlungskonzept Wohnen” der Stadt. Darin steht auf Seite 47: ….. dass sich die größte Nachfrage im Mietwohnungsmarkt auf das Segment bis 5,20 Euro/qm Angebotsmiete konzentriert, sich dort aber auch die meisten Wohnungsangebote (in einer Preisspanne zwischen 4,61 Euro/qm und 5,20 Euro/qm) finden lassen. Auf eine Anfrage der grünen Stadtratsfrau Ulla Brombeis ließen Bonin und Parteifreund OB Hans Wilhelm Reiners (CDU) mitteilen, dass es in dem genannten preiswerten Segment eine “zunehmende Anzahl an Leerständen” gebe. Folglich gebe es in Gladbach keinen Nachholbedarf bei Preiswert-Wohnungen. Im Übrigen macht der Christdemokrat Bonin erneut deutlich, dass es höchste Zeit sei, dass Personen und Familien mit guten Einkommen nach Gladbach ziehen. Und weniger Personen, die auf Stütze angewiesen sind – Arbeitssuchende, Rentner und Menschen in Ausbildung. Was hoffentlich nicht heisst, dass arme Menschen, die hier wohnen, nicht der ausreichenden Hilfe bedürfen.
M. und ihre Tochter hoffen auf eine “menschliche Lösung. Meine kranke Tochter braucht die vertraut gewordene Umgebung – und ich auch”, sagt die 60-Jährige.

Denken Sie immer: daß wir nur eigentlich für uns selbst arbeiten. Kann das jemand in der Folge gefallen oder dienen, so ist es auch gut. Der Zweck des Lebens ist das Leben selbst.

 

Johann Wolfgang von Goethe
(1749 - 1832), deutscher Dichter der Klassik, Naturwissenschaftler und Staatsmann
Quelle: Goethe, Briefe. An Johann Heinrich Meyer, am 8. Febr. 1796
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